1. Kinderwagen im Treppenhaus: Ja - unter Bedingungen
2. Fahrräder im Treppenhaus: Nein - in der Regel nicht
3. Schuhregal und Schuhe im Treppenhaus: Ja - nur kurzzeitig
4. Fußmatte vor der Tür: Ja - in der Regel erlaubt
5. Rollator und Rollstuhl im Treppenhaus: Ja - unter Bedingungen
Darf man Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?
Das Abstellen von Kinderwagen ist in vielen Nachbarschaften ein häufiger Streitpunkt. Solange die Mindestbreite für Flucht- und Rettungswege eingehalten wird und der Mieter keine andere Möglichkeit zur Unterbringung des Kinderwagens hat, ist das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur gestattet. Im besten Fall sollte der Kinderwagen zusammengefaltet abgestellt werden. (Az 63 S 487/08)
Allerdings: Das Anketten von Kinderwagen aus Angst vor Diebstahl ist nicht erlaubt. Er muss frei beweglich bleiben und im Bedarfsfall zur Seite geschoben werden können, wie z. B. bei einem Umzug.
Kann ich mein Fahrrad im Hausflur abstellen?
In vielen Fällen enthält die Hausordnung eine Klausel für ein Abstellverbot für Fahrräder auf Vorhöfen, Gängen und Hausfluren.
Allerdings: Diese Klausel gilt jedoch nur, wenn der Vermieter keine anderweitige Abstellmöglichkeit, wie z. B. einen Fahrradschuppen oder ähnliches zur Verfügung stellt.
Kann ich meine Schuhe im Hausflur abstellen?
Die Antwort ist Ja und Nein. Eigentlich ist das Abstellen von Schuhregalen im Treppenhaus verboten.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Vermieter häufig dulden: Wenn es draußen schneit und regnet, dürfen nasse und schmutzige Schuhe kurzzeitig auf der Fußmatte stehen, bis sie trocken sind.
Kann ich eine Fußmatte vor meine Tür legen?
Heutzutage hat wahrscheinlich annähernd jeder Mieter eine Fußmatte vor der Tür liegen. Weshalb diese Frage ziemlich einfach zu beantworten ist: Ja, Fußmatten im Flur sind in der Regel erlaubt.
Natürlich ist auch hier Rücksicht auf andere Bewohner zu nehmen und die Matte darf keine überdimensionalen Maße annehmen oder zur Stolperfalle für die Nachbarn werden.
Aber Achtung: Ein Verbot für Fußmatten im Hausflur lässt sich bei einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung nach den gültigen Beschlussregeln beschließen.
Wo kann ich meinen Rollator oder Rollstuhl unterbringen?
Sofern der Bewohner den Rollator oder Rollstuhl nicht aus eigenen Stücken wieder zurück in die Wohnung transportieren kann und er nicht zur Gefahr oder Fluchtwegversperrung führt, darf ein Rollator oder Rollstuhl im Treppenhaus abgestellt werden.
Allerdings: Auch hier ist es seitens Vermieter möglich aus Rücksichtnahme zu anderen Mietern zu verlangen, den Rollator zusammengeklappt abzustellen. (Az 20 S 39/05)