Darf man den Kinderwagen im Hausflur abstellen?
Michelle Erkmann • 8. November 2021
Brandschutz im Treppenhaus - Was erlaubt ist und was nicht
Gerne wird das Treppenhaus als Abstellort für Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder etc. genutzt - leider häufig zum Ärger der Nachbarn. Aus Brandschutzgründen sollte der gemeinsam genutzte Hausflur möglichst frei gehalten werden. Doch was ist nun offiziell erlaubt und was nicht?
Um in einem Notfall keine Flucht- und Rettungswege zu versperren ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Für gewöhnlich ist die Brandschutzverordnung bzw. die Erklärung von Flucht- und Rettungswegen in der Haus-ordnung geregelt. Das bedeutet, dass das Versperren von Flucht- und Rettungswegen im Notfall womöglich gegen die Hausordnung verstößt. In jedem Bundesland gelten individuelle Vorgaben bei der Mindestbreite der Hausflure und Treppenhäuser für Fluchtwege.
Die Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im gemeinsam genutzten Hausflur sind nicht immer für alle klar. Deshalb hier eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:
1. Kinderwagen im Treppenhaus: Ja - unter Bedingungen
2. Fahrräder im Treppenhaus: Nein - in der Regel nicht
3. Schuhregal und Schuhe im Treppenhaus: Ja - nur kurzzeitig
4. Fußmatte vor der Tür: Ja - in der Regel erlaubt
5. Rollator und Rollstuhl im Treppenhaus: Ja - unter Bedingungen

Mit der Aktion „Burbach Immobilien Grundstücke verschenkt Häuser“ möchten wir auf die große Bedeu-tung des Vogelschutzes aufmerksam machen. Wir haben das Ziel, Kinder und Familien für den Umwelt- insbesondere den Vogelschutz mit gestalterischem Geist und handwerklicher Kunst zu begeistern.
Dazu spenden wir insgesamt 300 Bausatz-Vogelhäuser, die von den Kindern direkt in den Bildungsein-richtungen oder natürlich auch gerne zuhause zusammen mit den Eltern zusammengebaut und bunt gestaltet werden.
In Absprache mit der Nabu werden darüber hinaus vier beständige Holzbeton-Vogelhäuser in der Gemeinde Habichtswald an geeigneten Standorten platziert.
Als Höhepunkt dieser Aktion verschenken wir drei Gutscheine für einen Besuch des Tierparks Sababurg im Wert von je 25 € für die drei kreativsten Vogelhäuser – Einsendeschluss des
Vogelhaus-Fotos an „info@big-habichtswald.de“ ist der 31.03.2023.

Häufig merken Eigentümer erst beim Verkauf Ihres Hauses, welche Faktoren von potenziellen Käufern als zusätzlicher Kostenfaktor eingestuft werden, also für die eigene Immobilie wertmindernd sind, und welche Faktoren die Augen der Käufer glänzen lässt. Grundsätzlich gibt es natürlich ziemlich viele Neuerungen oder Faktoren, die den Wert einer Immobilie steigern und die Liste lässt sich stetig erweitern. Jedoch gibt es 5 wichtige Eigenschaften, die jeder Eigentümer beim Verkauf (oder schon beim Kauf) im Hinterkopf behalten sollte: